Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Parodontologie der EDA
Präambel:
Die European Dental Association (EDA) e. V . ernennt nach Beschluss des Vorstandes vom 07.10.2000 besonders qualifizierte Mitglieder der EDA zu Spezialisten für Parodontologie. Die Mehrzahl der Patienten mit einer Parodontalerkrankung soll in der allgemeinzahnärztlichen Praxis behandelt werden. Schwierige und fortgeschrittene Krankheitsbilder sollten durch besonders erfahrene und speziell ausgebildete Zahnärzte betreut werden. Diese Aus- und Weiterbildung und Ernennung zum Spezialisten für Parodontologie der EDA erfolgt auf Antrag gesellschaftsintern und wird vom Vorstand der EDA bekannt gegeben.
Über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen, gleichwertigen Qualifizierung entscheidet ebenfalls der Vorstand der EDA.