:: Spezialisierung / Rekonstruktive Zahnmedizin


Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Rekonstruktive Zahnmedizin, Ästhetik und Funktion  der EDA

Präambel:
Die European Dental Association (EDA) e.V. ernennt nach Beschluß des Vorstandes vom 7. Oktober 2000 besonders qualifizierte Mitglieder der EDA zu Spezialisten für Rekonstruktive Zahnmedizin, Ästhetik und Funktion. Die Mehrzahl der Patienten mit einem rekonstruktiven Behandlungsbedarf soll in der allgemeinzahnärztlichen Praxis behandelt werden. Nur schwierige und fortgeschrittene Krankheitsbilder sollten durch besonders erfahrene und speziell ausgebildete Zahnärzte betreut werden. Diese Aus- und Weiterbildung und Ernennung zum Spezialisten für Rekonstruktive Zahnmedizin, Ästhetik und Funktion der EDA erfolgt auf Antrag gesellschaftsintern und wird vom Vorstand der EDA bekanntgegeben.

Über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifizierung entscheidet ebenfalls der Vorstand der EDA.




Checkliste für Rekonstruktive Zahnmedizin

Fallbeispiel Rekonstruktive Zahnmedizin

Richtlinien rekonstruktive Zahnmedizin


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