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Richtlinien für die Erlangung des Tätigkeitsschwerpunktes Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch (EDA)
Präambel: Der Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch(EDA) ist auf Basis seines hohen Ausbildungsstandes besonders in der Lage, ausgehend von einer State of the Art Befundung und Diagnose, individuelle auf den Patienten zugeschnittene Behandlungsplanung nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien zu entwickeln. Je nach Fall behandelt er in eigener Praxis oder arbeitet interdisziplinär mit Kollegen und Spezialisten aller Fachrichtungen. Die Befundungsunterlagen der European Dental Association sind gemeinsame Grundlage. Die aktuellen fachlichen Konsensstatements der EDA und der ihr angeschlossenen Fachgesellschaften und die Statements der Initiative zur Förderung Qualitätsorientierter Zahnheilkunde ( IFZ ) sind Leitlinien für einen EDA zertifizierten Zahnarzt.
Über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifizierung entscheidet ebenfalls der Vorstand der EDA.
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Checkliste Tätigkeitsschwerpunkt Zahnerhaltung
Richtlinien Tätigkeitsschwerpunkt Zahnerhaltung
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