:: Spezialisierung / Rezertifizierung


Die Ernennung zum Spezialisten der EDA erfolgt für 6 Jahre.
Die weitere Ernennung muss beim producing office der EDA beantragt werden.

Voraussetzung für die Neubenennung sind:

 

  • Mindestens 150 anerkannte Fortbildungsstunden.
  • Liste der Fortbildungen chronologisch, mit der adierten Stundenanzahl. 
       (der Disziplin der jeweiligen Spezialisierung angehörend)
  • Kopien der Fortbildungsveranstaltungen chronologisch zur Liste.
  • Falldokumentation von 2 Fällen den jeweiligen Richtlinien entsprechend.
  • Zahlungsbeleg oder Scheck über 250,00 Euro Prüfungs- und 
      Verwaltungsgebühren

 

Die Fälle zur Neuernennung bitte unbedingt mit dem unten angefügten Deckblatt einreichen. Zum Download einfach anklicken.
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Deckblatt Neuernennung Spez. Endodontologie

Deckblatt Neuernennung Spez. Implantologie

Deckblatt Neuernennung Spez. PA

Deckblatt Neuernennung Spez. Rekonstruktive

Deckblatt Neuernennung Spez. Zahntechnik


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