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Die Ernennung zum Spezialisten der EDA erfolgt für 6 Jahre. Die weitere Ernennung muss beim producing office der EDA beantragt werden.
Voraussetzung für die Neubenennung sind:
- Mindestens 150 anerkannte Fortbildungsstunden.
- Liste der Fortbildungen chronologisch, mit der adierten Stundenanzahl.
(der Disziplin der jeweiligen Spezialisierung angehörend)
- Kopien der Fortbildungsveranstaltungen chronologisch zur Liste.
- Falldokumentation von 2 Fällen den jeweiligen Richtlinien entsprechend.
- Zahlungsbeleg oder Scheck über 250,00 Euro Prüfungs- und
Verwaltungsgebühren
Die Fälle zur Neuernennung bitte unbedingt mit dem unten angefügten Deckblatt einreichen. Zum Download einfach anklicken. (den möglicherweise vorhandenen Popupblocker in der Kopfleiste - hellgelber Balken - mit rechter Maustaste deaktivieren) |